Mit der Anmeldung anerkennen die TeilnehmerInnen die nachstehenden Weisungen:
1. Anforderungen
In 2 Tagen sind je ca. 15 km Laufstrecke mit einer Höhendifferenz von 1000 m innerhalb von 8 Stunden mittels Skiern zurückzulegen. Der Marsch ist in Gruppen von mindestens 2 TeilnehmerInnen zu absolvieren. Es wird keine Rangliste erstellt.
2. Teilnahmeberechtigung
Es kann in der Kategorie national oder international gestartet werden.
Kategorie national:
Angehörige der Armee
Mitglieder von anerkannten, ausserdienstlichen Vereinen (z.B. Unteroffiziersvereine)
Behördliche Waffenträger (z.B. Polizei, Grenzwachtkorps, Festungswachtkorps)
andere Teilnehmer (z.B. SAC, Skiclub, J+S)
Kategorie international:
Angehörige einer ausländischen Armee
3. Anmeldung
Die namentliche Anmeldung hat mit dem Onlineformular gruppenweise inkl. der Bestellung des für den Lauf benötigten Materials zu erfolgen. Die Anmeldung ist vom 1. Februar bis zum 15. Februar möglich. Das Material wird kostenlos zur Verfügung gestellt. Wer eine eigene Tourenskiausrüstung besitzt: unbedingt mitnehmen. Leihmaterial ist nur in beschränkter Anzahl vorhanden und wird nur bei Vorbestellungen abgegeben.
Für jede Patrouille ist der Totalbetrag für die ganze Patrouille vom Patrouillenführer umgehend nach der Anmeldung zu überweisen. Siehe Zahlungsinstruktionen.
Anmeldegebühr:
Pro Teilnehmer CHF 140.- resp EUR 140.00
Bei einer späteren Abmeldung gibt es keine Rückerstattung. Eine Annulationskostenversicherung ist Sache der Teilnehmer
Im Preis sind inbegriffen: Teilnahme am Lauf, 2 Übernachtungen, 1 Nachtessen, 2 Morgenessen, 2 Zwischenverpflegungen.
Für nichtbezogene Mahlzeiten werden keine Rückzahlungen geleistet.
Ohne Unterkunft und Verpflegung beträgt die Gebühr CHF 50.-
Anmeldungen nach dem 15. Februar können nicht mehr berücksichtigt werden
Die Teilnehmerzahl ist auf 540 Läufer begrenzt.
Die angemeldeten Patrouillen, welche das Startgeld bezahlt haben, werden auf der Homepage aufgeführt.
3.1. Zahlungs-Instruktionen
Begünstigter:
Schweiz. 2-Tg-Geb-Skilauf
3770 Zweisimmen
Schweiz
IBAN:
CH56 8080 8002 8238 4515 1 / CHF
BIC:
80808
SWIFT-BIC:
RAIFCH22XXX/80808
Die Überweisungsspesen müssen vom Auftraggeber bezahlt werden, deshalb bei der Überweisung die Option "our" tätigen
Les frais de transfert doivent etre payes par le donneur d`ordre, pour cette raison il faut choisir l`option "our" pour le transfert.
4. Tenuevorschriften
Einrücken/Besammlung/Ausgang/Entlassung
Angehörige der Armee (Kategorie national oder international) haben einen offiziellen militärischen Anzug zu tragen.
Marschtenue
Kategorie national:
Persönlicher TAZ 90 (Kälteschutzacke und Windhose) oder nach eigenen offiziellen Ausrüstungsvorschriften.
Kategorie international:
Ausrüstung nach eigenen offiziellen Vorschriften.
Ausländische Soldaten / Teilnehmer – Uniformtrageerlaubnis / Einreisebestimmungen
Jeder ausländische Soldat (aktiv o. Reservist) muss zum Tragen der ausländischen Uniform in der Schweiz, eine Uniformtrageerlaubnis (UTE) in eigener Zuständigkeit und mindestens 6 Wochen im Vorlauf beantragen.
Es ist zu beachten, dass sowohl gem. ausländischer als auch Schweizer Vorschriften, das Tragen der Uniform ohne offizielle Erlaubnis strengstens untersagt ist. Eine Zuwiderhandlung kann zu erheblichen Unannehmlichkeiten führen.
Zivilpersonen in eigener Skisportkleidung.
Es werden keine Marschkleider abgeben!
Obligatorisch für alle Teilnehmer: Lawinenverschüttetensuchgerät und Lawinenschaufel (werden wenn nicht vorhanden abgegeben)
Tourenskis: nach Möglichkeit eigene Skis mitnehmen. Armeebestände sind beschränkt!
Es stehen maximal 150 Paar Skis zur Verfügung.
Armeeskis werden nur gemäss termingerechter Anmeldung/Reservation abgegeben.
5. Meldestelle
Die PatrouillenführerInnen sind verpflichtet, an der Meldestelle die Startbewilligung einzuholen. Bei dieser Gelegenheit sind auch allfällige Mutationen und finanzielle Differenzen zum einbezahlten Betrag zu regeln. Bitte keine Nachzahlungen per Post !
6. Anordnungen für den Marsch
Aus Sicherheitsgründen sind die PatrouillenführerInnen verantwortlich für:
- das Zusammenhalten der Gruppe (Marschformation auf der Strecke)
- das korrekte Tragen des Lawinenverschüttetensuchgerätes
- Meldung der Gruppe am Start, an den Kontrollposten und am Ziel
- Anordnung von Marscherleichterungen unter Einhaltung der Tenuevorschriften
- Die Läufer sind strikte angewiesen, die vorgegebene Strecke nicht zu verlassen. Ebenso sind
alle Patr Fhr verpflichtet, am täglichen patr Fhr Rapport teilzunehmen.
7. Unterkunft
Die mit der Anmeldung bestellte Unterkunft (Gruppenräume) wird bei der Meldestelle zugeteilt. Nur die zugeteilten Räume sind zu belegen. Tiere/Hunde sind zuhause zu lassen und in der Ukft nicht erlaubt.
In den Unterkünften ist das Kochen strengstens verboten!
8. Sanitätsdienst
Vom Freitag bis Sonntag kann der Arzt am Standort der Unterkunft konsultiert werden. Öffnungszeiten können den Tagesprogrammen entnommen werden.
9. Auszeichnungen und Wanderpreise
Auszeichnungen der Kategorie international und national:
9.1. Auszeichnung des Schweiz. Winter-Gebirgs-Skilaufes:
Alle TeilnehmerInnen, die den Lauf an beiden Tagen gemäss Bestimmungen des Reglementes erfüllen, erhalten die offizielle Auszeichnung.
Auszeichnungen der Kategorie national:
9.2. Militärsport-Wettkampfauszeichnung:
Der Schweizerische Winter-Gebirgsskilauf zählt für den Erwerb der Auszeichnung. Für die Bestätigung sind die Leistungshefte patrouillenweise an der Anmeldung abzugeben.
9.3. Jugend und Sport (J+S):
Das Erfüllen der verlangten Leistungen gilt als Wahlfachübung "Tagesmarsch auf Ski". Die Leistungshefte sind patrouillenweise an der Anmeldung anzugeben.
9.4. SUOV-Standarte:
Gewinner dieses Wanderpreises, einer vom SUOV gestifteten Standarte, wird die Senioren-Patrouille (Männer und Frauen) mit dem höchsten Alters-Durchschnitt.
9.5. SUOV-Jugendstandarte:
Gewinner dieses Wanderpreises, einer vom SUOV gestifteten Standarte, wird die Jugendpatrouille (Jünglinge und/oder Töchter) mit dem jüngsten Altersdurchschnitt. Mindestalter 16 Jahre. Gezählt werden die jüngsten vier Angehörigen der Patrouille. Bei gleichem Altersdurchschnitt entscheidet die kleinere Zahl absolvierter Läufe der vier berücksichtigten Patr-Angehörigen.
9.6. Wanderpreis "Bergkristall":
Gewinner diese Wanderpreises, einem vom UOV Obersimmental gestifteten Bergkristall, wird eine ausschliesslich aus weiblichen Teilnehmerinnen bestehende Gruppe nach folgenden Kriterien vergeben:
1. Gruppe, die prozentual die meisten Neulinge mitbringt.
2. bei gleichem Prozentsatz, die grösser Zahl der Neulinge in der Gruppe
3. bei gleichem Prozentsatz und gleicher Zahl Neulinge in der Gruppe der kleinere Durchschnitt der Anzahl bestandener Läufe.
10. Besonderes
Sollte aus irgendeinem Grund der Lauf nicht stattfinden, behalten sich die Organisatoren das Recht vor, die Rückzahlung der Startgelder um einen Betrag zu reduzieren, der einen Teil der Kosten deckt. Materialverluste werden an Ort und Stelle einkassiert. Marschteilnehmer, welche die erlassenen Weisungen nicht befolgen, können disqualifiziert werden.
11. Versicherung
Die Unfallversicherung ist grundsätzlich Sache der Teilnehmer. Läufer, die der Schweizerischen Armee angehören oder angehört haben, sind bei der Militärversicherung nach deren gesetzlichen Bestimmungen versichert. Das OK bietet allen Marschteilnehmern die Möglichkeit zum Abschluss einer privaten Unfallversicherung. Diese gilt an beiden Marschtagen.
Eine Annulationskostenversicherung ist Sache der Teilnehmer
12. Anmeldung/Sekretariat
Swiss Winter Patrol, Reto Müller, Moosmattenstrasse 16, 3770 Zweisimmen, +41 79 775 45 21
Email: info@wintergebirgsskilauf.ch, www.wintergebirgsskilauf.ch
während des Laufs:
Kurs- und Sportzentrum (KUSPO), 3775 Lenk i/S, Tel. +41 77 446 88 72
60. Schweiz. Winter-Gebirgs-Skilauf 2025
Das Datum für den 60. Winter-Gebirgs-Skilauf ist auf den 07. und 09. März 2025 festgelegt worden.
Wir bitten Sie, bereits heute dieses Datum vorzumerken.